„Der erste entscheidende Teilerfolg ist erreicht –
Der zweite Schritt fehlt noch!“ Wer Kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.
"Der erste entscheidende Teilerfolg ist erreicht –
Der zweite Schritt fehlt noch!" Wer Kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.
Die Verwertung der SkyECC Chats in Strafverfahren steht auf der Kippe. Durch den richtungsweisenden Erfolg vor dem OGH hat RA Dr. Sven Thorstensen den OGH dazu gebracht, Kriterien festzulegen, unter denen die Verwertbarkeit der SkyECC Chats als illegal gelten würde. Nun gilt es, die Gerichte davon zu überzeugen, dass diese Kriterien vorlagen und die Chats mittels Bundestrojaner erhoben wurden. Jetzt ist der Zeitpunkt, aktiv zu werden, um Ihre Chancen in laufenden Verfahren zu sichern. Wir kämpfen gegen die Verwertung der SkyECC Chats als Beweismittel!
Die aktuelle Entwicklung bietet eine Chance, die genutzt werden sollte. Lassen Sie uns gemeinsam sicherstellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und Sie sich optimal verteidigen können.
Wenn die SkyECC Chats in Ihrem Fall verwendet werden, könnte ein Verwertungsverbot dazu führen, dass diese Beweise ausgeschlossen werden. Ein harter Kampf steht jedoch noch bevor.
Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren.
Verfahren könnten eingestellt oder bereits gefällte Urteile aufgehoben werden, sofern die Beweise als nicht verwertbar gelten.
Wir prüfen Ihre Situation individuell, erarbeiten eine effektive Verteidigungsstrategie und setzen uns engagiert für Ihre Rechte ein.
Wir bieten Ihnen maßgeschneiderte Unterstützung für Ihre individuelle Situation. Unsere Leistungen umfassen:
Wir analysieren, ob und in welchem Umfang SkyECC Chats als Beweismittel in Ihrem Fall verwendet wurden.
Mit unserer Expertise in Strafrecht und internationalem Beweisrecht stellen wir sicher, dass alle Argumente zu Ihren Gunsten genutzt werden.
Gemeinsam legen wir die optimale Verteidigungsstrategie fest, um Ihre Rechte zu schützen und die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.
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